Anträge auf Förderung können von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft gestellt werden – von Lehrkräften, Eltern oder von Schülerinnen und Schülern. Über die Anträge beschließt der Vorstand in regelmäßigen Sitzungen.
Richtlinien zur finanziellen Förderung
Die Richtlinien sollen Antragstellern eine Orientierung darüber geben, wie Sie beim Förderverein des Sebastian-Münster-Gymnasiums eine Unterstützung für ihre Projekte, Veranstaltungen oder andere Vorhaben beantragen können.
Die Förderrichtlinien sondern dazu beitragen, die Entscheidungskriterien und das Verfahren des Fördervereins transparent zu machen und zur Antragstellung zu motivieren.
Zielsetzung
Die Zielsetzung des SMG Fördervereins ergibt sich aus der Satzung §2 (2):
„Er fördert ideell und materiell die Einrichtungen und Veranstaltungen des SMG, seine Bildungs- und Erziehungsarbeit, den Schul- und Jugendsport, Schulfahrten, Schüleraustausch, überhaupt alles, was unter pädagogischen Gesichtspunkten den Schülern zu Nutzen gereicht …“
Dazu gehört besonders auch die finanzielle Unterstützung von einzelnen Schülerinnen und Schülern. Das Betreten von Neuland darf und soll nicht an finanziellen Problemen scheitern und wird deshalb vom Förderverein unterstützt.
Möglichkeiten der Förderung
Die Regelförderung wird sein, Gelder aus dem aktuellen Mittelbestand des SMV bereitzustellen. Bei größeren Projekten und höheren gewünschten Fördermitteln wird der SMV versuchen, andere öffentliche Institutionen, Firmen und Privatpersonen als Spender zu gewinnen. Dies gilt besonders bei längerfristigen Projekten, für die versucht wird, zweckgebundene Spenden zu erhalten. Für diese können steuermindernde Quittungen ausgestellt werden.
Antrags- und Genehmigungsverfahren
Anträge an den Förderverein müssen in Einklang mit §2 (2) der Satzung stehen. Mögliche Antragsteller sind Lehrkräfte, Schüler und Eltern.
Die Anträge werden formlos an den Förderverein (foerderverein@smg-ingelheim.de) gestellt. Die Antragstellung sollte so früh wie möglich, also bereits in der Planungsphase des Projekts, erfolgen. Auf jeden Fall vor dem geplanten Projekt und möglichst eine Woche vor der nächsten Vorstandssitzung des Fördervereins.
Anträge sollen vor allem die Ziele des Projektes deutlich machen und einen Zeit- und Kostenplan enthalten (auch eine Übersicht über mögliche Folgekosten).
Der Vorstand wird über die Anträge in seiner nächsten Vorstandssitzung nach deren Eingang, ggf. unter Beteiligung des Antragstellers, beraten und seine Entscheidung dem Antragsteller sofort schriftlich mitteilen.
Der Förderverein will fördern.
Deshalb steht der Vorstand jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
